ACAB – „Kollektivbeleidigung“ nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe
BVerfG, Pressemitteilung Nr. 36/2016 vom 24. Juni 2016 Beschluss vom 17. Mai 2016, Beschluss vom 17. Mai 20161 BvR 257/141 BvR 2150/14 Die Kundgabe der Buchstabenkombination „ACAB“ im öffentlichen Raum ist vor dem Hintergrund der Freiheit der Meinungsäußerung nicht ohne weiteres strafbar. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats in zwei heute veröffentlichten Beschlüssen … Weiterlesen