Willkommen auf der Informationsseite rund um das Thema A.C.A.B. Wir sind die Rechtsanwälte Koll & Tamrzadeh aus Aachen. Wir sind hauptberuflich als Strafverteidiger tätig und kommen daher fast täglich mit der Polizei, Staatsanwaltschaft und der Strafjustiz in Kontakt. In unserer langjährigen Berufserfahrung erleben wir es leider täglich, dass trotz Meinungsfreiheit immer wieder Menschen von der Strafjustiz verurteilt werden, weil sie durch das Verwenden des Akronyms A.C.A.B. Polizisten beleidigt haben sollen. Dabei hat unser Rechtsstaat sicherlich größere Probleme.

Natürlich ist die Beleidigung einer einzelnen Person nach dem Strafgesetzbuch strafbar. Das ist auch gut so! Denn jeder Mensch hat seine Ehre und Würde, die unantastbar ist. Bei der sogenannten „Kollektivbeleidigung“ sieht das ganz anders aus. Dass ein „Kollektiv“ – also eine Mehrheit von Personen oder gar eine Institution oder Behörde – eine „Ehre“ oder eine „Würde“ hat, ist durchaus umstritten.

Jedenfalls darf eine solche „Würde“ oder „Ehre“ einer Institution nicht dazu dienen, das Recht des einzelnen Bürgers und Menschen auf freie Meinungsäußerung einzuschränken. Denn die Ausübung von – auch drastischer – Kritik an Institutionen, Kollektiven und Behörden zeichnet einen Rechtsstaat als solchen aus.

A.C.A.B ist daher nicht ohne weiteres eine Kollektivbeleidigung, selbst wenn A.C.A.B für „All Cops are Bastards“ steht. Das hat das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich bestätigt!

Aber da A.C.A.B ein Akronym ist, muss man im ersten Schritt die Bedeutung herausfinden, für das es steht. Auch dabei soll diese Seite helfen. Denn A.C.A.B kann viele Bedeutungen haben. Aber für uns steht A.C.A.B ganz eindeutig für „Aachen City Anwalt Büro“ ;-).